1. Für alle Lieferungen
– auch ab unseren Vertreterlägern – finden folgende Erklärungen Anwendung:
1.1 die „Gewährleistungsregeln von Herstellern von Installationsgeräten und-systemen“
1.2 die ,,Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“ - GL) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern‘‘ vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) e.V., gültig in der neuesten Fassung
1.3 zusätzlich die nachfolgenden Punkte 2 bis 12. Die o.g. Regeln, Lieferbedingungen und Klauseln senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu und stehen zusätzlich im Internet unter www.spelsberg.de zum Download zur Verfügung. Die Einkaufsbedingungen des Kunden weisen wir hiermit zurück, es sei denn, sie werden ausdrücklich von uns anerkannt. Spätestens bei Annahme unserer Lieferung werden unsere Bedingungen als allein maßgebend anerkannt. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hin zugesandt.
2. Kleinbestellungen
unter Euro 100,– brutto erhalten keinen Rabatt, Berechnung Brutto für Netto.
3. Seemäßige Verpackung
wird als geringer Aufschlag nur bei Container-Verpackung berechnet.
4. Franko-Lieferung
(fracht- und verpackungsfreie Lieferung) erfolgt innerhalb der Bundesrepublik ab einem Nettoauftragswert von Euro 1000,-. Die am Bestimmungsort entstehenden Rollgelder gehen immer zu Lasten des Empfängers.
5. Versand
erfolgt immer auf Gefahr des Empfängers, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart ist.
6. Eignung und Beschaffenheit
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung, Beschaffenheit und Anwendung unserer Waren befreien nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und EVU-Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Verarbeiter verantwortlich.
7. Beanstandungen
können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung anerkannt werden. Erkennbare Transportschäden müssen bei Annahme der Ware auf dem jew. Frachtpapier vom Anlieferer mit Unterschrift bestätigt werden.
8. Warenrücksendungen
werden grundsätzlich abgelehnt, soweit nicht vorher unser Einverständnis gegeben wurde. Bei Nichtbeachtung haftet der Rücksender für alle entstehenden Kosten und Nachteile.
9. Zahlung erbitten wir,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto. Überschreitungen des Zahlungszielesberechtigen zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze. Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
10. Erfüllungsort
für die Lieferung, Zahlung und sonstige vertragliche Leistung beider Seiten ist Schalksmühle. Gerichtstand ist Lüdenscheid. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die zur Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über unsere Kunden, gleichgültig von wem sie stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.