Nutzungsbedingungen "Bedruckungskonfigurator - EasyPrint"

  1. Geltungs- und Anwendungsbereich, Vertragsverhältnisse

    1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Leistungen der Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, Im Gewerbepark 1, D-58579 Schalksmühle („Spelsberg“) im Zusammenhang mit der Nutzung des „Bedruckungskonfigurators“ EasyPrint gegenüber Unternehmern, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Spelsberg betreibt eine B2B-Online-Webanwendung „Bedruckungskonfigurator“, abrufbar unter www.spelsberg.de/easyprint, der es ermöglicht, Texte und/oder Grafiken, Bilder, usw. auf bestimmten Produkten von Spelsberg zu platzieren und zu konfigurieren.

    2. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis des „Bedruckungskonfigurators“ unter www.spelsberg.de/easyprint durch die Kunden („Kunde“) von Spelsberg für die Konfiguration von Texten und/oder Grafiken, Bilder, usw. auf bestimmten Produkten von Spelsberg. Der anschließende Druck der durch den Kunden vorgenommenen Konfiguration erfolgt durch eine gesonderte Beauftragung eines legitimierten Kunden von Spelsberg. Spelsberg ist nicht Vertragspartner des Kunden für den Druck der jeweils durch den Kunden vorgenommenen Konfiguration. Verträge zum Druck der jeweiligen Konfiguration werden ausschließlich zwischen den Kunden und dem legitimierten Kunden von Spelsberg geschlossen.

    3. Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Spelsberg ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  2. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

    1. Spelsberg kann diese Nutzungsbedingungen aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen von Produkten und Dienstleistungen anpassen. Änderungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. Spelsberg wird den Kunden jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

  3. Vertragsschluss

    1. Der „Bedruckungskonfigurator“ kann ohne eine Registrierung durch den Kunden genutzt werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Spelsberg durch die Inanspruchnahme der Leistungen des „Bedruckungskonfigurators“ bzw. durch dessen Nutzung zu Stande. In diesem Falle hat der Kunde allerdings keine Möglichkeit, seine Konfiguration zu speichern. Wenn der Kunde seine Konfiguration abbricht, ist die Konfiguration für ihn unwiderruflich verloren und kann nicht weiterbearbeitet werden. Dies gilt auch für die durch den Kunden hochgeladenen Texte und/oder Grafiken, Bilder, usw.

    2. Der Vertrag über die Nutzung des „Bedruckungskonfigurators“ kommt auch zu Stande, indem sich der Kunde über das Registrierungsformular anmeldet bzw. registriert und ein Nutzerkonto anlegt. Die Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde der Geltung dieser Nutzungsbedingungen aktiv zustimmt. Damit werden die Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil.

    3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang, eine bestimmte Ausgestaltung, Ausstattung oder Funktionalität des „Bedruckungskonfigurators“.

    4. Hat der Kunde mit dem „Bedruckungskonfigurator“ eine Konfiguration erstellt, kann er diese als Druckdatei an einen legitimierten Kunden von Spelsberg übermitteln.

  4. Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte

    1. Mit Zustandekommen dieses Vertrages räumt Spelsberg dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und befristetes Recht zur Nutzung des „Bedruckungskonfigurators“ als ein im Browser ausführbares Programm im Umfang dieser Nutzungsbedingungen ein. Dies beinhaltet das in dem vorbenannten Umfang beschränkte Recht, das Programm des „Bedruckungskonfigurators“ über das Internet in dem im Vertrag eingeräumten Umfang für die geschäftlichen und nach diesem Vertrag erlaubten Zwecke des Kunden zu nutzen.

    2. Darüber hinausgehende Rechte erwirbt der Kunde nicht, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, den „Bedruckungskonfigurators“ zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern oder zu bearbeiten. Die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet, der Kunden hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quell- und/oder Source-Codes.

  5. Schutzmaßnahmen, Anpassung der Software

    1. Spelsberg ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des „Bedruckungskonfigurators“ zu treffen.

    2. Spelsberg kann den „Bedruckungskonfigurators“ (einschließlich deren Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, von geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), des Schutzes der Systemsicherheit oder der Fortentwicklung der Webanwendung (zur Klarstellung: im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen schuldet Spelsberg jedoch keine Fortentwicklung der Webanwendung) erforderlich ist.

  6. Vergütung

    1. Die Nutzung des „Bedruckungskonfigurators“ erfolgt kostenlos.

  7. Fremde Inhalte

    1. Den Kunden ist es untersagt, Inhalte in den „Bedruckungskonfigurator“ einzugeben oder hochzuladen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es den Kunden untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

    2. Spelsberg macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Kunde garantiert Spelsberg dass die von ihm in den „Bedruckungskonfigurator“ eingegebenen oder hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

    3. Spelsberg behält sich vor, den Zugang zu dem „Bedruckungskonfigurator“ zu sperren oder untersagen, wenn der Kunde gegen die Regelungen in Ziff. 7. (1) oder (2) dieser Nutzungsbedingungen verstößt und/oder sich der Kunde nach den geltenden Gesetzen strafbar gemacht hat und/oder den „Bedruckungskonfigurator“ erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen nutzt.

    4. Der Kunde wird Spelsberg von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen Spelsberg wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer vorgenommen Konfigurationen geltend machen, sofern der Kunde diese zu vertreten hat. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Spelsberg einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

  8. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

    2. Die von dem Kunden auf dem Servern von Spelsberg abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Spelsberg hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

  9. Haftung

    1. Spelsberg haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden, soweit Spelsberg, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

    2. Spelsberg haftet außerdem für dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandene Schäden, soweit diese von Spelsberg, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

      In diesem Fall ist die Haftung von Spelsberg auf die Schäden, die bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbar waren, beschränkt.

    3. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schadensersatzverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unter anderem vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Ansprüche. Diese Haftungsbeschränkung schränkt jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung nicht ein, einschließlich der Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder der Haftung für Körperverletzungen, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen.

  10. Technische und gestalterische Abweichungen

    1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Farbdarstellung auf Bildschirmen je nach Gerät und Einstellungen variieren kann. Zudem können produktionsbedingte Abweichungen durch das zu bedruckende Material sowie den Druckprozess selbst entstehen. Die im Konfigurator dargestellten Farben und Designs dienen daher lediglich als unverbindliche Vorschau und können nicht exakt der finalen Druckausgabe entsprechen.

    2. Vor der Produktion wird auf Basis der vom Kunden eingereichten Daten eine Visualisierung des Endprodukts erstellt, die zur Freigabe vorgelegt wird. Dennoch kann es bei der finalen Umsetzung zu Abweichungen hinsichtlich Farbton, Maßstab und Positionierung kommen. Diese Schwankungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

    3. Für ein optimales Druckergebnis empfehlen wir, bei der Gestaltung auf ausreichend große Schriftgrößen und nicht zu feine Details zu achten, da sehr kleine oder filigrane Elemente im Druck möglicherweise nicht klar erkennbar sind.

  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

    1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von Spelsberg erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Spelsberg hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Im Falle von Regelungslücken werden die Parteien eine Regelung treffen, die sie getroffen hätten, wenn sie den betreffenden Punkt bei Abschluss der Nutzungsbedingungen bedacht hätten.

    3. Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Spelsberg unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    4. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

    5. Der Erfüllungsort ist am Sitz von Spelsberg.

    6. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Schalksmühle.

- Stand Februar 2025 -

Artikel einer Merkliste hinzufügen

Vorhandene Merkliste

Neue Merkliste

Merklisten verwalten
NPS-Popover