Nutzungsbedingungen

"GEOS-Konfigurator"

1. Geltungs- und Anwendungsbereich

(1) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Leistungen der Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, Im Gewerbepark 1, D-58579 Schalksmühle („Spelsberg“) im Zusammenhang mit der Nutzung des „Spelsberg-Konfigurator“ gegenüber Unternehmern, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige  Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Spelsberg betreibt eine B2B Online-Webanwendung "GEOS-Konfigurator" unter configurator.spelsberg.com einen Online-Konfigurator, der sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Jahr vollendet haben und an Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB richtet.

(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung des „Spelsberg-Konfigurators“ unter configurator.spelsberg.com durch die Kunden („Kunde“) von Spelsberg. Der „Spelsberg-Konfigurator“ ist eine Webanwendung, die den Kunden bei der Konfiguration ausgewählter Produkte unterstützt.

(3) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Spelsberg ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Spelsberg kann diese Nutzungsbedingungen aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen von Produkten und Dienstleistungen anpassen. Änderungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. Spelsberg wird den Kunden jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

3. Vertragsschluss

(1) Der „Spelsberg-Konfigurator“ kann ohne eine Registrierung durch den Kunden genutzt werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Spelsberg durch die Inanspruchnahme der Leistungen des „Spelsberg-Konfigurators“ bzw. durch dessen Nutzung zu Stande. In diesem Falle hat der Kunde allerdings keine Möglichkeit, seine Konfiguration zu speichern oder die weitere Funktionen (z. Bsp. Anfrage an Spelsberg, Dokumente generieren) zu nutzen.

(2) Der Vertrag über die Nutzung des „Spelsberg-Konfigurators“ kommt auch zu Stande, indem sich der Kunde über das Registrierungsformular im „mein Spelsberg-System“ anmeldet bzw. registriert. Die Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde der Geltung dieser Nutzungsbedingungen aktiv zustimmt. Damit werden die Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang, eine bestimmte Ausgestaltung, Ausstattung oder Funktionalität des „Spelsberg-Konfigurators“. Die Preise der im Warenkorb zusammengestellte Konfiguration sind freibleibend und stellen die unverbindlichen Preisempfehlungen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von Spelsberg dar.

(4) Hat der Kunde mit dem „Spelsberg-Konfigurator“ eine Konfiguration erstellt, kann er diese Konfiguration an Spelsberg zur Erarbeitung eines individuellen Angebotes übermitteln („Anfrage an Spelsberg“). Die von Spelsberg erstellten Angebote beruhen auf den vom Kunden im „Spelsberg-Konfigurator“ vorgenommenen Eingaben unter Geltung der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spelsberg. Spelsberg überprüft die Konfigurationen nicht auf Schlüssigkeit, Plausibilität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Eine solche Prüfung ist von Spelsberg auch nicht geschuldet.

(5) Die mit dem „Spelsberg-Konfigurator“ erstellte Konfiguration kann der Kunde alternativ über den Großhandel beziehen („über Großhandel bestellen“). In diesem Fall wird die Konfiguration an den jeweiligen Großhändler übermittelt.

4. Vertragsgegenstand, Nutzungsrechte

(1) Mit Zustandekommen dieses Vertrages räumt Spelsberg dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und befristetes Recht zur Nutzung des „Spelsberg
Konfigurators“ als ein im Browser ausführbares Programm im Umfang dieser Nutzungsbedingungen ein. Dies beinhaltet das in dem vorbenannten Umfang beschränkte
Recht, die Plattform des „Spelsberg-Konfigurators“ über das Internet in dem im Vertrag eingeräumten Umfang für die geschäftlichen und nach diesem Vertrag erlaubten Zwecke des Kunden zu nutzen.

(2) Darüber hinausgehende Rechte erwirbt der Kunde nicht, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, den „Spelsberg-Konfigurator“ zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern oder zu bearbeiten. Die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet, der Kunden hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quell- und/oder Source-Codes.

5. Urheberrechte

(1) Die über den „Spelsberg-Konfigurator“ abrufbaren Inhalte, insbesondere Texte, Produktbeschreibungen, Bilder, Zeichnungen, Grafiken, Abbildungen und dergleichen sind
urheberrechtlich geschützt. Jedwede Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung bedürfen
vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts der Zustimmung durch Spelsberg.

(2) An den unter der Funktion „Dokumentengenerierung“ abrufbaren Inhalten, insbesondere den Bestelllisten, Ausschreibungstexten und Grafiken räumt Spelsberg dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte zu gewerblichen Zwecken für die Erstellung von Anfragen, Ausschreibungen und Angeboten zu nutzen.

6. Schutzmaßnahmen, Anpassung der Software

(1) Spelsberg ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des „Spelsberg-Konfigurators“ zu treffen.

(2) Spelsberg kann den „Spelsberg-Konfigurator“ (einschließlich deren Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, von geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), des Schutzes der Systemsicherheit oder der Fortentwicklung der Webanwendung (zur Klarstellung: im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen schuldet Spelsberg jedoch keine Fortentwicklung der Webanwendung) erforderlich ist.

7. Vergütung

Die Nutzung des "Spelsberg-Konfigurators" erfolgt kostenlos.

8. Haftung

(1) Spelsberg haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden, soweit Spelsberg, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(2) Spelsberg haftet außerdem für dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandene Schäden, soweit diese von Spelsberg, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. In diesem Fall ist die Haftung von Spelsberg auf die Schäden, die bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbar waren, beschränkt.

(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schadensersatzverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unter anderem vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Ansprüche. Diese Haftungsbeschränkung schränkt jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung nicht ein, einschließlich der Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder der Haftung für Körperverletzungen, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung von Spelsberg für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Absatz 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner im „Spelsberg-Konfigurator“ erstellten Projekte selbst verantwortlich und kann diese hierzu lokal auf seiner Hardware speichern.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und
Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von Spelsberg erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Vermieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Im Falle von Regelungslücken werden die Parteien eine Regelung treffen, die sie getroffen hätten, wenn sie den betreffenden Punkt bei Abschluss der Nutzungsbedingungen bedacht hätten.

(3) Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Spelsberg unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(4) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Der Erfüllungsort ist am Sitz von Spelsberg.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Schalksmühle.

- Stand März 2020 -

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