Nutzungsbedingungen
Spelsberg „BCS SMART System“ für Betreiber
Version 2021-06-25
1. Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Das Spelsberg Bike Charging Station “BCS SMART“ System ist ein System zum Laden von E-Bike Akkus und umfasst eine Ladestation, die BCS Cloud Lösung mit Betreiberportal (sog. „BCS Management-Portal“) und eine BCS Finder mobile App (bezeichnet als System, Dienst). Die App ist für die Nutzung durch den Endverbraucher vorgesehen, die Lösung Ladestation / Cloud / Management-Portal richtet sich an gewerbliche Endkunden.
Dieses System wird von der Günther Spelsberg GmbH + Co. KG, Im Gewerbepark 1, D-58579 Schalksmühle (nachfolgend „Spelsberg“ genannt) den Betreibern einer solchen Ladestation (nachfolgend „Betreiber“ genannt) bereitgestellt.
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Leistungen von Spelsberg im Zusammenhang mit der Nutzung des “BCS SMART“ Systems gegenüber Unternehmern, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers gelten nur insoweit, als Spelsberg ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Registrierung, Bereitstellung, Sperrung und Löschung, Verfügbarkeit
(1) Zur Nutzung des BCS Betreiberportals und insbesondere der weiteren smarten Dienste ist eine Registrierung notwendig. Der Betreiber verpflichten sich bei der Registrierung richtige Angaben zu machen, die bei Registrierung ausgewählten Zugangsdaten geheim zu halten und anderen weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei der Registrierung werden über eine Eingabemaske verschiedene Daten erhoben. Der Betreiber verpflichtet sich ein sicheres Passwort, das aus einer Zeichenfolge von mindestens sechs Zeichen besteht und eine Kombination von Buchstaben und Zahlen enthält zu wählen. Der Betreiber verpflichtet sich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten. Die angegebene eMail Adresse gilt als Kommunikationsmittel (daher ist beispielsweise bei Wechsel des Providers die neue Adresse anzugeben).
(3) Accounts werden gelöscht, wenn der Registrierungsprozess nicht innerhalb von 48h abgeschlossen wurde. Ein Betreiber kann die Löschung seines Accounts im Portal auch selbst durchführen.
(4) Zur Nutzung sind Zugang zum Internet und ein Internetbrowser erforderlich. Die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrags. Der Anbieter schuldet weder den Zugang zum Internet noch die Bereitstellung eines Browsers. Mit der Lizenz erwirb der Betreiber den Zugang zu den angebotenen Diensten. Der Anbieter schuldet nur den Zugang zu diesen Diensten.
(5) Sofern Zweifel an der wahren Identität des Betreibers bestehen oder der Verdacht eines unsachgemäßen Gebrauchs der Dienste (Zweckentfremdung) besteht, ist der Anbieter berechtigt, einzelne Zugänge zu sperren. Er wird dann mit dem betroffenen Betreiber in Kontakt treten. Soweit sich der Verdacht des Identitätsmissbrauchs oder der Zweckentfremdung bewahrheitet, ist der Anbieter zur Löschung des Accounts berechtigt.
(6) Der Anbieter garantiert eine Verfügbarkeit seiner Services von 98% im Jahresmittel. Auf Grund von Serverwartungen und Wartungen der Dienste des BCS Systems kann eine 100%ige Verfügbarkeit nicht garantiert werden.
3. Nutzungsrechte
(1) Spelsberg räumt dem Betreiber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und befristetes Recht zur Nutzung des Spelsberg „BCS SMART“ Systems ein. Dies beinhaltet auch das in dem vorbenannten Umfang beschränkte Recht, das BCS Management-Portal und alle darin enthaltenen Funktionen als ein im Browser ausführbares Programm für die geschäftlichen und nach diesen Nutzungsbedingungen erlaubten Zwecke des Betreiber zu nutzen.
(2) Darüber hinaus gehende Rechte erwirbt der Kunde nicht, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt das System bzw. die Funktionen des Spelsberg „BCS SMART“ Systems und der Ladestation zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu verändern, zu bearbeiten oder abweichende Versionen in Komponenten oder Softwareteilen anzufertigen. Die Einräumung von Unterlizenzen ist nicht gestattet, der Kunden hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quell- und/oder Source-Codes.
4. Schutzmaßnahmen, Anpassungen des Portals
(1) Spelsberg ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Spelsberg „BCS SMART“ Systems zu treffen.
(2) Spelsberg kann das “BCS SMART“ System (einschließlich deren Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, von geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), des Schutzes der Systemsicherheit oder der Fortentwicklung des Systems (zur Klarstellung: im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen schuldet Spelsberg jedoch keine Fortentwicklung des Systems) erforderlich ist.
5. Nutzungsgebühr und Nutzungsdauer
(1) Die Nutzung des Spelsberg „BCS SMART“ Systems ist vorbehaltlich der in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Regelungen in einem ersten Zeitraum ab Registrierung nicht kostenpflichtig, sondern in dem Kaufpreis der BCS Ladestation enthalten.
(2) Möchte der Betreiber nach Ablauf des in Ziff. 5 Abs. (1) genannten Zeitraums das Spelsberg „BCS SMART“ System weiterhin nutzen, hat er eine Nutzungsgebühr für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen. Die Nutzungsgebühren richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten für die jeweilige Nutzugsdauer, die im BCS Management Portal abrufbar sind.
(3) Der Betreiber wird durch das System rechtzeitig vor Ablauf per eMail informiert.
(4) Der Betreiber kann die Lizenzverlängerung im BCS Management Portal verlängern.
(5) Mit Ablauf der Lizenz kann die verbundene Ladestation weiterhin genutzt werden. Es entfallen die Möglichkeiten der smarten Funktionen wie Steuerung und Visualisierung. Der Betreiber hat nach Ablauf der Lizenz keinen Anspruch mehr auf die bisher gespeicherten Daten (z. B. Statistiken). Auch bei nachträglicher Verlängerung besteht kein Anspruch auf bisher gespeicherte Daten.
6. Support
Spelsberg stellt für die Benutzer einen kostenlosen Online-Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Spelsberg „BCS SMART“ Systems zur Verfügung.
Der Support beinhaltet nicht:
Allgemeinen Know-How-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung des Systems.
Der Support erfolgt per E-Mail (help.bcs@spelsberg.de).
7. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Spelsberg kann diese Nutzungsbedingungen aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen von Produkten und Dienstleistungen anpassen. Änderungen gelten mit Akzeptanz oder erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Betreiber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. Spelsberg wird den Betreiber jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen. Sofern der Betreiber der Änderung dieser Nutzungsbedingungen widerspricht, behält sich Spelsberg das Recht vor, die Nutzungsberechtigung des „BCS Smart“ Systems zu entziehen.
8. Haftung
(1) Spelsberg haftet für die dem Betreiber im Zusammenhang des Spelsberg BCS SMART Systems entstandenen Schäden, soweit Spelsberg, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(2) Spelsberg haftet außerdem für dem Betreiber im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandene Schäden, soweit diese von Spelsberg, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. In diesem Fall ist die Haftung von Spelsberg auf die Schäden, die bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbar waren, beschränkt.
(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schadensersatzverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unter anderem vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Ansprüche. Diese Haftungsbeschränkung schränkt jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung nicht ein, einschließlich der Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder der Haftung für Körperverletzungen, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
(4) Der Betreiber ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von Spelsberg erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Spelsberg hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle von Regelungslücken werden die Parteien eine Regelung treffen, die sie getroffen hätten, wenn sie den betreffenden Punkt bei Abschluss der Nutzungsbedingungen bedacht hätten.
(3) Der Betreiber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von Spelsberg unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Erfüllungsort ist am Sitz von Spelsberg.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Schalksmühle.